Anläßlich des Auslaufens des Werbungskostenpauschales für bestimmte Berufsgruppen hat das BMF mit einzelnen Gewerkschaften für das Jahr 1988 Formblätter ausgearbeitet, in denen zum Teil Werbungskosten ausgeführt sind, deren Anerkennung durch die Finanzverwaltung bisher eher fraglich schien. Die entsprechenden Aufzählungen in den Formblättern bleiben daher weiterhin von Interesse. Insbesondere werden berufsspezifische Werbungskosten bei vergleichbaren Verhältnissen auch anderen Berufsgruppen nicht verweigert werden dürfen, wenn eine ungleiche Behandung des Stpfl vermieden werden soll.