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Überstundenberücksichtigung bei Urlaubs- und Krankenentgelt

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 459 Heft 12 v. 1.12.1988

UrlG § 6 Abs 3

EFZG § 3 Abs 3

Der Arbeitgeber ist auch nach jahrelanger betrieblicher Übung, Überstunden bei Urlaubs- und Krankenentgelt nach einem Durchschnittsprinzip zu berechnen, berechtigt, auf eine gesetzeskonforme, den Arbeitnehmern längerfristig keine Nachteile bringende Berechnung nach dem Ausfallsprinzip überzugehen.

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