BAO § 184 Abs 3
Wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, so berechtigen und verpflichten bloße „Bilanzkonstrukte“ aus Aufschreibungen, denen nicht die Qualität von Büchern zukommt, die Abgabenbehörden zur Schätzung.
VwGH 14. 6. 1988, 86/14/0013