vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 438 Heft 11 v. 1.11.1988

EStG § 16

Mehrkosten einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung liegen nicht vor, wenn die Beibehaltung der bei den Eltern bestehenden Wohnmöglichkeit mit keinerlei Kosten verbunden ist. Derartige Aufwendungen für Wohnung oder Verpflegung können auch nicht unter dem Titel „Fortbildungskosten“ (eines Rechtsanwaltsanwärters) geltend gemacht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!