Mit Erlaß des BMF vom 18. 10. 1988, GZ 070602/3-IV/7/88 (s Seite 437), wurde die Bewertung einzelner Sachbezüge ab 1989 bekanntgegeben.
Der Erlaß läßt manche Fragen offen:
1. Wohnraumbewertung
Der Quadratmeterpreis für die Ermittlung des Sachbezuges richtet sich wie bisher ausschließlich nach dem Baujahr bzw dem Jahr der Generalsanierung; schon damit ist die Bewertung offenkundig falsch; denn der Mietwert richtet sich nicht nach dem Baujahr, sondern ausschließlich nach der Ausstattung und der Lage.