ABGB § 863
Die Qualifikation einer einvernehmlich als freiwillig und jederzeit widerruflich festgelegten monatlichen Ergebnisprämie geht nicht dadurch verloren, daß sie nach dieser Festlegung durch einige Monate ohne vom Arbeitgeber wiederholt verlangte, jedoch vom Arbeitnehmer verweigerte „Freiwilligkeitsbestätigungen“ ausbezahlt wird.