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Erstattungsbeträge nach EFZG bei Kurzarbeit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 298 Heft 9 v. 1.9.1987

EFZG §§ 3, 8, 9

AMFG § 32 Abs 3

1. Haben bei Kurzarbeit die Arbeitnehmer für die Ausfallzeit nur Anspruch auf die Kurzarbeiterunterstützung, so ist gem § 3 Abs 3 EFZG bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit nur diese fortzuzahlen und in weiterer Folge nur dieser Betrag gem § 8 Abs 1 EFZG erstattungstauglich, auch wenn im Kollektivvertrag über die Kurzarbeit eine Entgeltfortzahlung auf der Grundlage der ungekürzten Wochenarbeitszeit festgelegt ist.

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