In letzter Zeit wurden vielfach Bauherrenmodelle angepriesen, bei denen sich die Interessenten bereits in einem oft sehr schön gestalteten Hochglanzprospekt über das Aussehen und die detaillierten Kosten eines bestimmten im „Bauherrenmodell“ zu errichtenden Gebäudes informieren konnten. Gleichzeitig werden sehr gering gehaltene Risken aufgezeigt und der Interessent - geblendet von dem hübschen Prospekt - aufgefordert, den beiliegenden Zeichnungsschein auszufüllen, um damit dem gesamten Projekt beizutreten. Damit erinnern diese Modelle an jene, die der BFH in letzter Zeit abgelehnt hat. Lediglich die bei deutschen Modellen in Prospekten enthaltenen Aussagen, daß „auf Grund der Konstruktion eines bestimmten Modelles als Bauherrenmodell steuerliche Vorteile eintreten, ohne daß der einzelne Miteigentümer das Risiko der Bauführung trägt“, wurden weggelassen.