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Abfertigung für Arbeiter- und Lehrlingszeiten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 268 Heft 8 v. 1.8.1987

ArbAbfG Art VII Abs 3

Art VII Abs 3 ArbAbfG stellt nur darauf ab, daß der Angestellte für Dienstzeiten, die er in unmittelbar vorausgegangenen Arbeitsverhältnissen als Arbeiter oder Lehrling beim selben Arbeitgeber zurückgelegt hat, eine Abfertigung bereits erhalten hat; ob darauf ein kollektivvertraglicher Anspruch bestand oder ob die Abfertigung auf einzelvertraglicher Vereinbarung beruhte, ist ohne Belang.

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