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Entlassung wegen Arbeit im Krankenstand

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 268 Heft 8 v. 1.8.1987

GewO 1994 § 82 lit f

Der infolge Krankheit arbeitsunfähige Arbeitnehmer hat sich nach Tunlichkeit so zu verhalten, daß seine Arbeitsfähigkeit möglichst bald wiederhergestellt wird und darf insb ärztliche Anordnungen bzw die Gebote allgemein üblicher Verhaltensweisen nicht betont und offenkundig verletzen.

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