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Bezahlte Dienstfreistellung am Reformationstag nicht auf Urlaubserhöhung anrechenbar

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 267 Heft 8 v. 1.8.1987

UrlG Nov 1983: Art VII

Eine bezahlte Dienstfreistellung am Reformationstag (ohne Freizeitgutschrift bei Krankheit oder Arbeit an diesem Tag oder Freizeitverzicht) ist auf die Urlaubserhöhung iSd Art VII UrlG Nov 1983 nicht anrechenbar.

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