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Entgeltaufteilung bei Campingplätzen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 248 Heft 7 v. 1.7.1987

UStG § 10 Abs 2 Z 5

Umfassen Verträge über die entgeltliche Benützung von Campingplätzen sowohl die Überlassung der Grundfläche als auch die Bereitstellung von Versorgungseinrichtungen (zB Abort-, Wasch- und Duschanlagen uä), ist das Nutzungsentgelt dementsprechend - gegebenenfalls im Schätzungsweg - aufzuteilen. Dem ermäßigten Steuersatz nach § 10 Abs 2 Z 5 UStG unterliegt lediglich das auf die Grundfläche entfallende Entgelt.

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