UStG § 10 Abs 2 Z 5
1. Die zwischen dem Betreiber einer Minigolfanlage und den Benutzern abgeschlossenen Spielverträge sind ihrem Wesen nach Bestandsverträge.
2. Für Zwecke der Steuersatzermittlung ist das Bestandsentgelt im Verhältnis des Wertes der Spielanlage (= Betriebsvorrichtung) und dem für die Spielausübung notwendigen Grundstücksanteil aufzuteilen.