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Steuerfreie Tages- und Nächtigungsgelder im Gastgewerbe und in anderen Saisonbetrieben

SteuerrechtRdW 1987, 242 Heft 7 v. 1.7.1987

Saisonarbeiter, die während der Saison so weit weg von ihrem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeiten, daß ihnen eine tägliche Rückkehr an ihren ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zumutbar ist, befinden sich gem § 26 Z 7 EStG auf einer „Dienstreise“. Das eröffnet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, steuerfreie Tages- und Nächtigungsgelder im Rahmen der Pauschalsätze des § 26 Z 7 EStG auszubezahlen.

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