AMFG § 9 Abs 4
ABGB §§ 879 Abs 1, 1155
Eine Vereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung, wonach entgegen § 1155 ABGB die Entgeltpflicht des Arbeitgebers bei aufrechtem Arbeitsverhältnis auf jene Zeiten beschränkt ist, in denen der Arbeitnehmer im Betrieb eines Dritten (Beschäftigers) arbeitet, ist nichtig.