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Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzung des Versicherten auch nach Ablehnung der Deckung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 229 Heft 7 v. 1.7.1987

VersVG § 6

AEB: Art 8 Abs 1 lit c

Der Versicherte ist trotz Ablehnung des Versicherungsschutzes dann nicht von ihn treffenden Obliegenheiten befreit, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt, daß der Versicherer nach wie vor ein Interesse an der Einhaltung eines obliegenheitsgemäßen Verhaltens hat. Verstößt der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen eine ihn danach treffende Obliegenheit, ist der Versicherer jedenfalls, dh auch ohne Hinweis auf das Bestehen eines Interesses an der Obliegenheit, leistungsfrei.

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