EStG § 34 Abs 3
Wurde die Ehegattin für ihre Leistungen im Betrieb des Ehegatten angemessen entlohnt, dann kann eine Zahlung im Zusammenhang mit der einvernehmlichen Ehescheidung nicht als Abgeltungsbetrag zu einer außergewöhnlichen Belastung führen. Bei der Angemessenheit der Entlohnung ist auch auf die Ertragslage des Betriebes Bedacht zu nehmen.