EStG § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 Z 3
Werden Goldstücke an Geschäftsfreunde als Geschenke gegeben, so sind die Anschaffungskosten auch dann keine abziehbaren Betriebsausgaben, wenn sie in einem Etui mit aufgedrucktem Werbehinweis verschenkt wurden.
Die AfA für einen wertvollen Perserteppich als Büroeinrichtung ist nur insoweit abzugsfähig, als die Aufwendungen angemessen waren.