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Rechtsfragen der kollektivvertraglichen Arbeitszeitverkürzung

ArbeitsrechtKonrad GrillbergerRdW 1987, 199 Heft 6 v. 1.6.1987

Die Interessenvertretungen der AN versuchen, die Arbeitsmarktlage für die AN ua durch eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit zu verbessern. Aus verschiedenen Gründen wird dieses Ziel nicht mit Hilfe gesetzlicher Regelungen, sondern über (branchenweise) Vereinbarungen in KollVen angestrebt. Für einen bedeutsamen Wirtschaftsbereich ist mit November 1986 eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit wirksam geworden. Die KollVe für die Arbeiter und Angestellten in der Metallindustrie bestimmen: Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 38,5 Stunden. Beide KollVe enthalten weitere, relativ umfangreiche Regelungen über die Arbeitszeit. Damit soll den unter dem Schlagwort „Flexibilisierung der Arbeitszeit“ erhobenen Forderungen Rechnung getragen werden. Im folgenden soll zunächst eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen der KollVe geboten werden. Sodann sollen kurz einige Rechtsfragen erörtert werden, die sich aus den neuen Regelungen ergeben.

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