EStG § 2
UStG § 12 Abs 2 Z 2 lit b
Eine Tätigkeit, die ausschließlich darin bestand, in den Jahren 1979 und 1980 Leasingverträge mit Kaufoption zu Bedingungen abzuschließen, wonach nicht einmal die Anschaffungskosten der verleasten PKW gedeckt wurden, widerspricht kaufmännischen Gepflogenheiten. Nach der Vertragsgestaltung wurden dem Betrieb die für seinen Fortbestand nötigen Mittel entzogen, so daß objektiv nicht mit einer Gewinnerzielung gerechnet werden konnte; damit liegt Liebhaberei vor.