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Ausspannen von Klienten nach Ausscheiden aus Wirtschaftstreuhandunternehmen; einstweilige Verfügung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 168 Heft 5 v. 1.5.1987

AngG § 37 Abs 3

WTBO: § 35 Abs 3

Das Ausspannen von Kunden durch einen früheren Beschäftigten ist grundsätzlich zulässig; soweit ihm kein vertragliches oder gesetzliches Verbot auferlegt ist oder sein Verhalten nicht gegen standesrechtliche Vorschriften verstößt, handelt er erst bei Hinzutreten besonderer Umstände sittenwidrig.

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