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SV-rechtliche Dienstgebereigenschaft von OHG und KG

ArbeitsrechtFranz MarholdRdW 1987, 167 Heft 5 v. 1.5.1987

Die Frage nach dem Umfang der Teilrechtsfähigkeit1)1)Vgl Kastner, Grundriß des österreichischen Gesellschaftsrechts4, 68; Hämmerle - Wünsch, Handelsrecht II, 44; Aicher in Rummel ABGB Rdz 12 zu § 26; Lindacher, Gesamthandschuld, Gesamthänderschuld und akzessorische Gesellschafterindividualschuld, GesRZ 1981, 61 ff; Straube - Davy, Rechtsfähigkeit ohne Rechtspersönlichkeit?, GesRZ 1980, 174 ff. von Personengesellschaften spielt auch im Sozialversicherungsrecht eine bedeutende Rolle. Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des VwGH2)2)Erk 17. 2. 1983, 81/08/0155, 19. 1. 1984, 81/08/0025 mwN. kam hinsichtlich jener Personen, die für eine OHG oder KG in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit tätig sind, nicht der Personengesellschaft, sondern den Gesellschaftern die Dienstgebereigenschaft iS des § 35 Abs 1 ASVG zu. Diese Auffassung des VwGH war im Schrifttum auf Kritik gestoßen3)3) Krejci - Marhold in Tomandl Sozialversicherungssystem 1.2.2.3.; Schrank, Der sozialversicherungsrechtliche Dienstgeber, in Schrammel (Hg), Versicherungs- und Beitragspflicht in der Sozialversicherung 38 ff.. Mit einem Erk eines verstärkten Senats hat der VwGH4)4)10. 12. 1986, 83/08/0200. jetzt seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und in einer ausführlichen Auseinandersetzung den Standpunkt bezogen, daß hinsichtlich jener Dienstnehmer die für eine Personengesellschaft des Handelsrechts tätig sind, nur der Gesellschaft und nicht auch den Gesellschaftern (Komplementären) die Dienstgebereigenschaft zukommt. Ein Durchgriff auf die Gesellschafter im Hinblick auf die Dienstgebereigenschaft wird somit ausgeschlossen.

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