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Letztwillige Zuwendung für die während einer Lebensgemeinschaft geleistete Pflege erbschaftsteuerfrei

SteuerrechtW. DRdW 1987, 101 Heft 3 v. 1.3.1987

Ein Erwerb, der Personen anfällt, die dem Erblasser in Erwartung einer letztwilligen Zuwendung unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, ist nach § 15 Abs 1 Z 6 ErbStG steuerfrei, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist.

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