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Heiratsausstattung: Gesetzesprüfungsverfahren

SteuerrechtRdW 1987, 101 Heft 3 v. 1.3.1987

Spätere Auszahlung des Heiratsgutes empfehlenswert - rechtskräftige Veranlagung vermeiden

Der VfGH hat gegen § 34 Abs 2 EStG zweiter Satz, nach dem die Leistung eines Heiratsgutes keine außergewöhnliche Belastung ist, ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. In der Begründung heißt es:

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