Die GrESt-Reform soll zu einer erheblichen Herabsetzung des Steuersatzes führen; grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge werden daher nach Möglichkeit bis zum Inkrafttreten des neuen Steuersatzes aufgeschoben (ausführlich zum selben Thema s auch Mühlehner, ÖStZNr 6/1987, in Druck).