KV Handelsangestellte: insb III 3
Nach dem KV für Handelsangestellte sind Vordienstzeiten hinsichtlich Einstufung und Entlohnung auch dann (rückwirkend) zu berücksichtigen, wenn sie dem (keinen Dienstzettel ausstellenden) Arbeitgeber vom Angestellten nicht bekanntgegeben wurden.