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Bestellung zweier Notgeschäftsführer

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 83 Heft 3 v. 1.3.1987

GmbHG:§ 15 a

AußStrG § 16

Die Ansicht, es könnten auch zwei Personen kollektivzeichnungsberechtigt zu Notgeschäftsführern bestellt werden, ist nicht offenbar gesetzwidrig.

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