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Entgegennahme einer verbotenen Ablöse durch Wohnungsvermittler

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 82 Heft 3 v. 1.3.1987

MRG § 27 Abs 4

VStG § 9

Die Erfüllung des Straftatbestandes des § 27 Abs 4 MRG wird durch die Rückerstattung eines einmal entgegengenommenen verbotenen Ablösebetrages nicht berührt.

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