I. Mit 31. 12. 1986 ist die Frist abgelaufen, innerhalb der GmbH's entsprechend der Übergangsbestimmung zur GmbH-Nov 1980 entweder ihr Stammkapital auf S 500.000,- erhöhen oder ihre Umwandlung beschließen mußten1). Viele der derzeit weit über 30.000 GmbH's2) dürften jedoch bis heute ein zu niedriges Stammkapital haben. Im Bereich des Handelsregisters Wien, in dem ca 2/3 aller Gesellschaften mbH registriert sind, hatten zu Jahresanfang um die 8.000 Gesellschaften nicht erhöht. Diesen GmbH's, die im Regelfall kleine Einmann- oder Familiengesellschaften sein werden, wird von den Registergerichten in den nächsten Wochen eine Nachfrist von 6 Monaten zur Nachholung der Erhöhung des Stammkapitals gesetzt; nach ungenütztem Ablauf dieser Nachfrist ist die GmbH vom Registergericht aufzulösen (Art III § 8, BGBl 1980/320).