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Zwerg-GmbH's und kein Ende?

WirtschaftsrechtPeter CsoklichRdW 1987, 74 Heft 3 v. 1.3.1987

I. Mit 31. 12. 1986 ist die Frist abgelaufen, innerhalb der GmbH's entsprechend der Übergangsbestimmung zur GmbH-Nov 1980 entweder ihr Stammkapital auf S 500.000,- erhöhen oder ihre Umwandlung beschließen mußten1)1)Zum gleichen Problemkreis in der BRD, wo die Umstellungsfrist aber bereits mit 31. 12. 1985 abgelaufen ist, vgl Lindacher in Roth, Zukunft der GmbH 47 ff; Bartl, BB 1985, 2085; Baumbach - Hueck, GmbHG14 § 5 Rz 56 ff mwN.. Viele der derzeit weit über 30.000 GmbH's2)2)1983 wurden allein im nichtlandwirtschaftlichen Bereich 18.912 Unternehmen mit 20.625 Betrieben in der Rechtsform der GmbH geführt: Beiträge zur österreichischen Statistik, Heft 790/2, 1. 5. dürften jedoch bis heute ein zu niedriges Stammkapital haben. Im Bereich des Handelsregisters Wien, in dem ca 2/3 aller Gesellschaften mbH registriert sind, hatten zu Jahresanfang um die 8.000 Gesellschaften nicht erhöht. Diesen GmbH's, die im Regelfall kleine Einmann- oder Familiengesellschaften sein werden, wird von den Registergerichten in den nächsten Wochen eine Nachfrist von 6 Monaten zur Nachholung der Erhöhung des Stammkapitals gesetzt; nach ungenütztem Ablauf dieser Nachfrist ist die GmbH vom Registergericht aufzulösen (Art III § 8, BGBl 1980/320).

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