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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kfz-Nutzung sowie Privataufwand, verdeckte Gewinnausschüttung an gesellschafternahe Personen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 72 Heft 2 v. 1.2.1987

KStG § 8

EStG § 27

1. In der Privatnutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge durch den Gesellschafter sowie in der Überwälzung nicht für das Unternehmen der Kapitalgesellschaft getätigter Aufwendungen auf die Kapitalgesellschaft kann eine verdeckte Gewinnausschüttung gelegen sein.

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