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Betriebsberater grundsätzlich gewerblich tätig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 70 Heft 2 v. 1.2.1987

EStG §§ 22, 23

Die Tätigkeit eines Betriebsberaters ist auch dann nicht jener eines Wirtschaftstreuhänders ähnlich, wenn sich diese Tätigkeit ausschließlich auf die Erstellung von Gutachten, die gem § 32 Abs 1 lit b WTBO auch zu den Aufgaben eines Wirtschaftstreuhänders zählt, beschränkt. Der Schwerpunkt der Berufstätigkeit eines Wirtschaftstreuhänders liegt vielmehr in

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