vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktivierung und Passivierung von Bauleistungen, Rückstellung für Abrechnungsverpflichtung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 29 Heft 1 v. 1.1.1987

EStG § 6

Im Gegensatz zu unvollendeten, nicht abgerechneten Bauvorhaben, die in der Bilanz des Auftragnehmers mit den Herstellungskosten der teilfertigen Bauten anzusetzen sind, sind Forderungen aus Werkverträgen über bereits fertiggestellte und vom Auftraggeber abgenommene Bauvorhaben in voller Höhe, also einschließlich des in der vereinbarten Vergütung enthaltenen Gewinns auszuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!