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Bindung der Gerichte an Zustimmung zu Invalidenkündigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 24 Heft 1 v. 1.1.1987

IEG § 8 Abs 2

Den Gerichten steht eine Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Bescheide der Behörde, die über die Zustimmung zur Kündigung eines begünstigten Invaliden zu entscheiden hat, nicht zu; sie haben vielmehr die Tatsache der Erteilung oder Ablehnung der Zustimmung ohne weitere Prüfung ihrer eigenen Entscheidung zugrundezulegen.

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