AngG: § 27 Z 1, dritter Tatbestand
Das unbefugte Öffnen eines Kastens durch einen Angehörigen des Sicherheitsdienstes eines Betriebes in der Absicht, aus einer darin verwahrten Schachtel Zigaretten zu stehlen, rechtfertigt dessen Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit, auch wenn es sich dabei um einen einmaligen Vorfall handeln sollte.