I. Herzstück der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp)*) ist ein verwirrendes und unklares System1) haftungsbeschränkender Klauseln, das im wesentlichen auf der Ersetzung der gesetzlichen Haftung durch eine Versicherung beruht. Der Spediteur ist mangels gegenteiligen Auftrages verpflichtet, jeden Verkehrsauftrag (Speditions-, Fracht-, Lager- oder Kommissionsvertrag) zu versichern; im Falle der Versicherung soll der Spediteur von seiner Haftung zur Gänze befreit werden, sofern der Schaden durch die Versicherung gedeckt ist2). An die Stelle der Haftung des Spediteurs tritt ein Zahlungsanspruch gegen die Versicherer3), die den Schaden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch maximal in Höhe der Versicherungshöchstsummen ersetzen. Den Spediteur trifft nur mehr eine minimale Schadensbeteiligung von S 300,-/Schadensfall, auf einen Regreß gegen den Spediteur haben die Versicherer verzichtet.