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Rückerstattung zu viel ausbezahlter Familienbeihilfe

ArbeisrechtJudikatur ArbeisrechtRdW 1987, 419 Heft 12 v. 1.12.1987

FLAG §§ 22 Abs 3, 26 Abs 1

ABGB § 1437

Wurde ein Überbezug an Familienbeihilfe ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch den Arbeitgeber verursacht, so haftet abgabenrechtlich allein dieser für die Rückzahlung.

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