FLAG §§ 22 Abs 3, 26 Abs 1
ABGB § 1437
Wurde ein Überbezug an Familienbeihilfe ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch den Arbeitgeber verursacht, so haftet abgabenrechtlich allein dieser für die Rückzahlung.FLAG §§ 22 Abs 3, 26 Abs 1
ABGB § 1437
Wurde ein Überbezug an Familienbeihilfe ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch den Arbeitgeber verursacht, so haftet abgabenrechtlich allein dieser für die Rückzahlung.