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Feststellung von Nachtschicht-Schwerarbeit

ArbeisrechtJudikatur ArbeisrechtRdW 1987, 418 Heft 12 v. 1.12.1987

NSchG: Art VII Abs 2, XII, XV

ASVG §§ 409, 410

1. Ein Feststellungsinteresse des Versicherten, der seiner Auffassung nach in einem bestimmten Zeitraum Nachtschicht-Schwerarbeit iSd Art VII Abs 2 NSchG leistet oder geleistet hat, dessen Arbeitgeber aber keine Meldung nach Art VIII, Art XIII Abs 5 NSchG erstattet hat, ist jedenfalls im Hinblick auf die durch die Art IX und X NSchG geschaffenen Leistungsarten immer zu bejahen.

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