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Preisgegenüberstellungen in Prospekt: Beurteilung nach § 1 AusvG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 412 Heft 12 v. 1.12.1987

AusvG: § 1

Wird - insbesondere durch die Gegenüberstellung von „Statt-Preisen“ - der Eindruck erweckt, Waren beschleunigt im Kleinverkauf absetzen zu wollen, reicht dies zur Erfüllung des Tatbestandes des § 1 Abs 1 AusvG nicht hin, wenn nicht auch noch der Eindruck erweckt wird, daß Umstände vorlägen, die zu einem beschleunigten Abverkauf nötigten.

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