UWG § 2
Wer Preise zunächst bewußt überhöht festsetzt, um dann eine „generelle Preissenkung“ des Produktes attraktiv bewerben zu können, verstößt durch die Angabe derartiger „Statt-Preise“ gegen § 2 UWG.
OGH 10. 3. 1987, 4 Ob 319/87
UWG § 2
Wer Preise zunächst bewußt überhöht festsetzt, um dann eine „generelle Preissenkung“ des Produktes attraktiv bewerben zu können, verstößt durch die Angabe derartiger „Statt-Preise“ gegen § 2 UWG.
OGH 10. 3. 1987, 4 Ob 319/87