vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Dritter“ iS der ARB 1965 - Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers für Schadenersatz aus Vertragsverletzung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 407 Heft 12 v. 1.12.1987

ARB 1965: Art. 1 Abs 1 lit a

Der Vertragspartner des Versicherten ist „Dritter“ iS des Art. 1 Abs 1 lit a ARB 1965; Dritter ist jede vom Versicherungsnehmer und (Mit-)Versicherten sowie dem Versicherer verschiedene Person.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!