In einer Anfragenbeantwortung hat das BMF erklärt, daß der Sponsorenerlaß, nach dem Zuwendungen für bestimmte kulturelle Veranstaltungen als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, auf Zuwendungen zur Denkmalpflege nicht anzuwenden ist:
In einer Anfragenbeantwortung hat das BMF erklärt, daß der Sponsorenerlaß, nach dem Zuwendungen für bestimmte kulturelle Veranstaltungen als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, auf Zuwendungen zur Denkmalpflege nicht anzuwenden ist: