ArbVG § 105 Abs 3 Z 2
Eine Kündigungsanfechtung ist abzuweisen, wenn der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz infolge Schließung einer Abteilung verlorengeht, mehrere Anbote seines Arbeitgebers ablehnt, an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb zu arbeiten, obwohl eine solche Versetzung zwar keine schlechtere Entlohnung, jedoch Arbeit im Schichtbetrieb mit sich gebracht hätte.