AZG § 10
1. Eine Vereinbarung, wonach eine verdiente Provision, soweit sie für sich allein oder zusammen mit einem Fixum die Mindestsätze des Kollektivvertrages übersteigt, auf ein allfälliges Überstundenentgelt anzurechnen ist, ist zulässig.
AZG § 10
1. Eine Vereinbarung, wonach eine verdiente Provision, soweit sie für sich allein oder zusammen mit einem Fixum die Mindestsätze des Kollektivvertrages übersteigt, auf ein allfälliges Überstundenentgelt anzurechnen ist, ist zulässig.