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Rechtswidrigkeit von Maßnahmen iSd § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG nicht feststellungsfähig

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 381 Heft 11 v. 1.11.1987

ArbVG § 96 Abs 1 Z 3

Die bloße Feststellung des Einigungsamtes, daß eine Maßnahme iSd § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG rechtswidrig getroffen worden sei, vermag ihre (Rechts-)Wirksamkeit nicht zu beseitigen; dies ist vielmehr nur auf Grund einer Verfügung des Einigungsamtes möglich, die faktisch installierte Anlage zu entfernen.

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