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Keine Interessenabwägung bei Kündigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 380 Heft 11 v. 1.11.1987

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2

Es muß dem Arbeitgeber überlassen bleiben, welche Reinigungsarbeiten im Betrieb er von Arbeitnehmern ausführen läßt, und welche er einer Reinigungsfirma überträgt.

VwGH 4. 3. 1987, 86/01/0161

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