ZugG: § 1
RabG: §§ 1, 7
Nur dann, wenn dem Konsumenten nach der Ankündigung klar und deutlich ist, daß es sich um eine vom Kauf der Ware unabhängige Werbegabe handelt, ist die Akzessorietät einer Zugabe zu verneinen. Es muß in der Ankündigung deutlich gemacht werden, daß das Geschenk auch behalten werden darf, wenn von einem - im Versandhandel allgemein üblichen - Rückgaberecht Gebrauch gemacht wird.