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Verjährung nach Art 32 CMR

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 371 Heft 11 v. 1.11.1987

CMR Art 32

1. Bei der Bestimmung des Art 32 Abs 2 CMR handelt es sich - entgegen der bisherigen Rspr des OGH - um eine Fortlaufhemmung der Verjährung und nicht um eine Ablaufhemmung.

2. Zur Beendigung der Hemmung der Verjährung braucht der Frachtführer einfache Abschriften oder (unbeglaubigte) Fotokopien von Urkunden nicht zurückstellen.

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