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Liebhaberei bei Antiquitätenhandel

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 347 Heft 10a v. 1.10.1987

EStG § 2

Tätigkeiten, die das typische Bild eines Gewerbebetriebes haben (wie zB ein Antiquitätenhandel), stellen nur in Ausnahmefällen keine Einkunftsquelle dar. Treten jedoch in einem Zeitraum von elf Jahren beträchtliche und tendenziell steigende Verluste auf, ist auch im Falle der äußeren Erscheinungsform eines Gewerbebetriebes Liebhaberei anzunehmen.

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