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Neufassung des Abschn 27 Abs 4 GewStR 1976

SteuerrechtErlassrandschauRdW 1987, 347 Heft 10a v. 1.10.1987

StruktVG: § 11 Abs 2

Zum Übergang des Gewerbeverlustes bei Zusammenschlüssen nach Art IV StruktVG vertritt das BMF mit Erl 10. 7. 1987, 06 6004/2-IV/6/87, die Auffassung, daß dabei ein uneingeschränkter Übergang der Verluste auf die aufnehmende Gesellschaft ab dem der Vereinigung folgenden Veranlagungszeitraum erfolgen kann.

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